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DLRG-Einsatztauchen

DLRG-Einsatztauchschein:

STUFE 1

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 15 Jahre (Beginn der Ausbildung)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) (611)
  • Tauchtauglichkeit gemäß den Sicherheitsregeln

Nachweis zur Prüfung:

  • Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß Ausbildungsrahmenplan Einsatztauchen Stufe 1 der DLRG
  • Mindestalter gemäß Sicherheitsregeln
  • Basisausbildung WRD (411.12), nicht älter als 3 Jahre
  • Sprechfunkunterweisung
  • Ausführungsbestimmung: Ein Ausbildungstauchgang dauert mind. 20 Minuten

Ausführungbestimmungen:
Lehrgangsteilnehmer, die die Prüfung oder Prüfungsteile beim ersten Mal nicht bestehen, sind nach Bekanntgabe der Mängel nochmals zu einer Prüfung zuzulassen. Als Prüfungszeitraum dürfen 12 Monate nicht überschritten werden.

Prüfung - Prüfungsteil Schnorcheltauchen (Freigewässer):

  • jew. 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln, aber nur mit einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch)
  • 10 m Tieftauchen
  • 35 m Streckentauchen
  • 60 Sekunden Zeittauchen

Ausführungsbestimmungen:
Beim Strecken- bzw. Tieftauchen ist der Taucher zu sichern. Wenn kein ausreichend sichtiges Gewässer zur Verfügung steht, kann aus Sicherheitsgründen das Streckentauchen dann über 40 m auch im Schwimmbad durchgeführt werden.

Prüfung - Prüfungsteil Einsatztauchen:
Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind:

  • Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher)
  • Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel
  • Rettungsübung:
    Der Prüfling hat einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließl. Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der max. Aufstiegsgeschw. an die Oberfläche zu bringen, mit einem beliebigen Griff zum Ufer zu schleppen und an Land zu bringen; danach unverzügliche Einleitung der HLW und Demonstration über 3 Minuten sowie Anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde:
    Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Ausführungsbestimmungen:
Als Unterwasserarbeit kann unter anderem das Anfertigen zuvor bestimmter Knoten und Steke gelten. Beim Schleppen tragen beide Taucher vollständige Tauchausrüstungen. Die HLW ist unter Zuhilfenahme der gem. Sicherheitsregeln vorgeschriebenen Beatmungsgeräte durchzuführen.

Prüfung - Theorieteil:

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen

Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung:

  • DLRG-Lehrtaucher im Auftrag ihres Landesverbandes bzw. des Bundesverbandes

Ausführungsbestimmungen:
Als Ausbildungshelfer können erfahrene DLRG-Einsatztaucher Stufe 2, DLRG-Taucheinsatzführer oder erfahrene ILS-Rescue-Diver** herangezogen werden.

Umschreibung und Anerkennung:
Die Qualifikation DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 ist international anerkannt und kann über den Bundesverband auf den ILS-Rescue-Diver* umgeschrieben werden.

STUFE 2

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 15 Jahre (Beginn der Ausbildung)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) (611)
  • Tauchtauglichkeit gem. GUV-R 2101

Nachweis zur Prüfung:

  • Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß bundeseinheitlichem Ausbildungsrahmenplan Einsatztauchen Stufe 2 der DLRG mit den Grundlagen zum Eis-, Strömungs-, und Nachttauchen sowie Arbeiten unter Wasser. Die Ausbildung Einsatztaucher Stufe 1 der DLRG gilt als Teilnachweis.
  • Mindestalter gemäß GUV-R 2101
  • Basisausbildung WRD (411.12), nicht älter als 3 Jahre
  • Sprechfunkunterweisung
  • Ausführungsbestimmung: Ein Ausbildungstauchgang dauert mind. 20 Minuten

Ausführungbestimmungen:
Für Lehrgangsteilnehmer, die bereits eine gültige Einsatztaucherberechtigung Stufe 1 besitzen entfällt der Prüfungsteil Schnorcheltauchen. Lehrgangsteilnehmer, die die Prüfung oder Prüfungsteile beim ersten Mal nicht bestehen, sind nach Bekanntgabe der Mängel nochmals zu einer Prüfung zuzulassen. Als Prüfungszeitraum dürfen 12 Monate nicht überschritten werden.

Prüfung - Prüfungsteil Schnorcheltauchen (Freigewässer):

  • jew. 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln, aber nur mit einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch)
  • 10 m Tieftauchen
  • 35 m Streckentauchen
  • 60 Sekunden Zeittauchen

Ausführungsbestimmungen:
Beim Strecken- bzw. Tieftauchen ist der Taucher zu sichern. Wenn kein ausreichend sichtiges Gewässer zur Verfügung steht, kann aus Sicherheitsgründen das Streckentauchen dann über 40 m auch im Schwimmbad durchgeführt werden.

Prüfung - Prüfungsteil Einsatztauchen:
Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. GUV-R 2101, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind:

  • Leinenführung (als Signalmann und als Taucher)
  • Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel (Suchübung als Taucher)
  • Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps
  • Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln
  • Rettungsübung:
    Der Prüfling hat einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließl. Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der max. Aufstiegsgeschw. an die Oberfläche zu bringen, mit einem beliebigen Griff zum Ufer zu schleppen und an Land zu bringen; danach unverzügliche Einleitung der HLW und Demonstration über 3 Minuten sowie Anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde:
    Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Ausführungsbestimmungen:
Beim Schleppen tragen beide Taucher vollständige Tauchausrüstungen. Die HLW ist unter Zuhilfenahme der gem. GUV-R 2101 vorgeschriebenen Beatmungsgeräte durchzuführen.

Prüfung - Theorieteil:

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Umgang mit Arbeitsgeräten unter Wasser

Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung:

  • DLRG-Lehrtaucher im Auftrag ihres Landesverbandes bzw. des Bundesverbandes

Ausführungsbestimmungen:
Als Ausbildungshelfer können erfahrene DLRG-Einsatztaucher Stufe 2, oder erfahrene ILS-Rescue-Diver** herangezogen werden.

Umschreibung und Anerkennung:
Die Qualifikation DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 ist international anerkannt und kann über den Bundesverband kostenpflichtig auf den ILS-Rescue-Diver** umgeschrieben werden.

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