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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Blaibach e.V. findest du hier .
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DLRG-Einsatztauchschein:
STUFE 1
Voraussetzungen:
Nachweis zur Prüfung:
Ausführungbestimmungen:
Lehrgangsteilnehmer, die die Prüfung oder Prüfungsteile beim ersten Mal nicht bestehen, sind nach Bekanntgabe der Mängel nochmals zu einer Prüfung zuzulassen. Als Prüfungszeitraum dürfen 12 Monate nicht überschritten werden.
Prüfung - Prüfungsteil Schnorcheltauchen (Freigewässer):
Ausführungsbestimmungen:
Beim Strecken- bzw. Tieftauchen ist der Taucher zu sichern. Wenn kein ausreichend sichtiges Gewässer zur Verfügung steht, kann aus Sicherheitsgründen das Streckentauchen dann über 40 m auch im Schwimmbad durchgeführt werden.
Prüfung - Prüfungsteil Einsatztauchen:
Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind:
Ausführungsbestimmungen:
Als Unterwasserarbeit kann unter anderem das Anfertigen zuvor bestimmter Knoten und Steke gelten. Beim Schleppen tragen beide Taucher vollständige Tauchausrüstungen. Die HLW ist unter Zuhilfenahme der gem. Sicherheitsregeln vorgeschriebenen Beatmungsgeräte durchzuführen.
Prüfung - Theorieteil:
Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung:
Ausführungsbestimmungen:
Als Ausbildungshelfer können erfahrene DLRG-Einsatztaucher Stufe 2, DLRG-Taucheinsatzführer oder erfahrene ILS-Rescue-Diver** herangezogen werden.
Umschreibung und Anerkennung:
Die Qualifikation DLRG-Einsatztaucher Stufe 1 ist international anerkannt und kann über den Bundesverband auf den ILS-Rescue-Diver* umgeschrieben werden.
STUFE 2
Voraussetzungen:
Nachweis zur Prüfung:
Ausführungbestimmungen:
Für Lehrgangsteilnehmer, die bereits eine gültige Einsatztaucherberechtigung Stufe 1 besitzen entfällt der Prüfungsteil Schnorcheltauchen. Lehrgangsteilnehmer, die die Prüfung oder Prüfungsteile beim ersten Mal nicht bestehen, sind nach Bekanntgabe der Mängel nochmals zu einer Prüfung zuzulassen. Als Prüfungszeitraum dürfen 12 Monate nicht überschritten werden.
Prüfung - Prüfungsteil Schnorcheltauchen (Freigewässer):
Ausführungsbestimmungen:
Beim Strecken- bzw. Tieftauchen ist der Taucher zu sichern. Wenn kein ausreichend sichtiges Gewässer zur Verfügung steht, kann aus Sicherheitsgründen das Streckentauchen dann über 40 m auch im Schwimmbad durchgeführt werden.
Prüfung - Prüfungsteil Einsatztauchen:
Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. GUV-R 2101, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind:
Ausführungsbestimmungen:
Beim Schleppen tragen beide Taucher vollständige Tauchausrüstungen. Die HLW ist unter Zuhilfenahme der gem. GUV-R 2101 vorgeschriebenen Beatmungsgeräte durchzuführen.
Prüfung - Theorieteil:
Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung:
Ausführungsbestimmungen:
Als Ausbildungshelfer können erfahrene DLRG-Einsatztaucher Stufe 2, oder erfahrene ILS-Rescue-Diver** herangezogen werden.
Umschreibung und Anerkennung:
Die Qualifikation DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 ist international anerkannt und kann über den Bundesverband kostenpflichtig auf den ILS-Rescue-Diver** umgeschrieben werden.
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